Software- und Urheberrecht
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Software- und Urheberrechten, auch in Zusammenarbeit mit Patentanwälten und Patentabteilungen in Unternehmen.
- Koordination von europaweiten und weltweiten Software- und Urheberrechtsverletzungsprozessen durch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien in allen Industrieländern einschließlich pre-trial discovery Verfahren und anderen Verfahren zur Beweissicherung.
- Einstweilige Verfügungsverfahren, einschließlich anderer einstweiliger Maßnahmen zur Beweissicherung, insbesondere auch auf Ausstellungen und Messen.
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz-, Auskunft-, Besichtigungsansprüchen bei Software- und Urheberrechtsverletzung.
- Grenzbeschlagnahme und strategische Beratung bei Produktpiraterie.
- Berechnung, Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen der Arbeitnehmer für Schöpfungen von Software- und Urheberrechten einschließlich Verfahren von der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen.
- Entwurf und Verhandlung von Lizenzverträgen, Kreuz-Lizenzverträgen, Rechte-Pools, Zwangslizenzen, etc.
- Entwurf und Verhandlung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Auftragsforschungen, Forschungskooperationen, insbesondere auch mit Universitäten und anderen Hochschulen.
- Strategische Beratung beim Aufbau eines eigenen Schutzrechts-Portfolios (in Zusammenarbeit mit erfahrenen Patentanwälten und Patentabteilungen im Unternehmen).
- Entwurf und Verhandlung von Kaufverträgen für Software- und Urheberrechte und Unterstützung bei urheberrechtlichen Fragen beim Unternehmenskauf (due dilligence).