Thorsten Beyerlein ist Gründer der Kanzlei Beyerlein Rechtsanwälte. Nach dem zweiten Staatsexamen setzte er bis 2007 als Rechtsanwalt seine Tätigkeit in der internationalen Wirtschaftskanzlei fort. Zwischen 2007 und 2010 arbeitete er, ab 2008 als Partner, in einer auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei in München. Seit dem Jahr 2007 ist Thorsten Beyerlein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und darüber hinaus seit 2009 Mitglied des GRUR - Fachausschusses für Geschmacksmusterrecht. Seit 2011 ist Thorsten Beyerlein zudem Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule in Mannheim. Von Beginn seiner Tätigkeit spezialisierte sich Thorsten Beyerlein auf den gewerblichen Rechtsschutz und die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete. Seine Expertise zeigt sich in zahlreichen Veröffentlichungen und Vorträgen im In- und Ausland. Thorsten Beyerlein ist unter anderem Mitherausgeber des Kommentars zum Geschmacksmustergesetzes (WRP), des Kommentar zum Verbraucherinformationsgesetzes - VIG - (C.H. Beck) sowie mehrerer Werke der Heidelberger Musterverträge. Thorsten Beyerlein vertritt aufgrund seiner ausgeprägten Erfahrung mit technischen und naturwissenschaftlichen Fragestellungen innovative Unternehmen aus den Bereichen Life Science und Nanotechnologie ebenso wie Unternehmen aus "klassischen" Industrien (Maschinenbau, Chemie, etc.). In JUVE 2009/2010 im Bericht regulierte Industrien / Gesundheitswesen als "häufig empfohlener Anwalt" genannt. |
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