Designrecht
- Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Designrechten und Geschmacksmustern.
- Koordination von europaweiten und weltweiten Designverletzungsprozessen durch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien in allen Industrieländern einschließlich pre-trial discovery Verfahren und anderen Verfahren zur Beweissicherung.
- Einstweilige Verfügungsverfahren für Geschmacksmuster, einschließlich anderer einstweiliger Maßnahmen zur Beweissicherung, insbesondere auch auf Ausstellungen und Messen.
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz-, Auskunft-, Besichtigungsansprüchen bei Designverletzung.
- Grenzbeschlagnahme und strategische Beratung bei Produktpiraterie.
- Entwurf und Verhandlung von Lizenzverträgen, Kreuz-Lizenzverträgen, Patent-Pools, Zwangslizenzen, etc.
- Entwurf und Verhandlung von Design- und Entwicklungsverträgen, Auftragsentwicklungen.
- Entwurf und Verhandlung von Kaufverträgen über Designrechte und Geschmacksmuster und Unterstützung bei designrechtlichen Fragen beim Unternehmenskauf (due dilligence).